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   OLG Brandenburg, 07.07.2008 - 10 WF 125/08   

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https://dejure.org/2008,27575
OLG Brandenburg, 07.07.2008 - 10 WF 125/08 (https://dejure.org/2008,27575)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2008 - 10 WF 125/08 (https://dejure.org/2008,27575)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 10 WF 125/08 (https://dejure.org/2008,27575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil; Gesonderte Prüfung jeder einzelnen Stufe auf Obsiegen und Unterliegen i.R.e. Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1699
  • BeckRS 2009, 9936
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 26.01.2010 - 10 UF 105/09

    Kindesunterhaltsanspruch: Bemessung des Unterhaltsbedarfs des minderjährigen

    Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens auf § 91 Abs. 1 ZPO, während hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten mit Rücksicht auf die teilweise Klagerücknahme § 92 Abs. 1 ZPO Anwendung findet (vgl. Senat, Urteil vom 15.01.2007 - 10 UF 169/06 -, BeckRS 2007 15640; Beschluss vom 07.07.2008 - 10 WF 125/08 -, BeckRS 2009 09936).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2010 - 10 UF 23/10

    Betreuungsunterhalt: Anspruch eines Leistungsträgers aus übergegangenem Recht

    Im Hinblick auf diese teilweise Klagerücknahme ist die Mehrkostenmethode anzuwenden (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7.7.2008 - 10 WF 125/08 -, BeckRS 2009, 00936; Senat, Urteil vom 15.1.2007 - 10 UF 169/06 -, BeckRS 2007, 15640).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Zu Recht ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass das Obsiegen und Unterliegen der Parteien im Sinne von § 92 ZPO bei der Stufenklage hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (OLGR Brandenburg 2009, 519; OLG München MDR 1990, 636; OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 f; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 37) und insofern ein fiktiver Gesamtstreitwert zu bilden ist.
  • LG Ravensburg, 07.08.2023 - 5 T 22/23

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung in einem Ergänzungsurteil

    Zu § 269 Abs. 3 ZPO: AG Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2023 - 37 C 209/22 -, Rn. 7, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 W 37/07 -, Rn. 6, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 10 WF 125/08 -, Rn. 14, juris ; AG Köln, Urteil vom 25. August 2022 - 120 C 30/22 -, Rn. 11, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. April 2022 - 7 W 10/22 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Urteil vom 10. März 2020 - I-4 U 219/19 -, Rn. 167, juris.
  • AG Königs Wusterhausen, 13.04.2023 - 4 C 4468/22

    Kostenverteilung bei Rücknahme einer Nebenforderung

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass Teile der Instanzrechtsprechung und Literatur abweichend von der Auffassung des BGH im Fall der Rücknahme eines Teils der Klage die Kosten nicht nach dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens, sondern nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten zu den hypothetischen Kosten, die ohne den zurückgenommenen Klageteil angefallen wären, verteilen (sog. Mehrkostenmethode, vgl. z.B. OLG Brandenburg , Beschl. v. 07.07.2008 - 10 WF 125/08 - Juris, Rn. 14 ff.; OLG Schleswig , Beschl. v. 03.09.2007 - 1 W 37/07 - Juris, Rn. 4 ff.; Anders/Gehle , Das Assessorexamen im Zivilrecht, 15. Aufl. 2022, Teil A Rn. 198).
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